Erstgespräch

Psychotherapie, Paartherapie oder Beratung ist (je nach Fragestellung) ein kürzerer oder längerer Prozess. Jedenfalls bedeutet er eine sehr intensive Auseinandersetzung mit dem eigenen Erleben und Handeln. Es braucht viel Vertrauen zur Therapeutin. Deshalb lade ich Sie zu einem Erstgespräch ein. Es bietet Ihnen die Möglichkeit, mich und meine Arbeitsweise kennen zu lernen. Ich erfahre mehr über Ihre Anliegen und kann Ihnen ein erstes Feedback geben. Am Ende der Stunde besprechen wir den weiteren Verlauf.

Absageregelung

Bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin können Sie den Termin absagen, ohne dass Ihnen Kosten entstehen. Sagen Sie später ab (also weniger als 24 Stunden vor dem Termin), stelle ich das vereinbarte Honorar in Rechnung.

Verschwiegenheit

PsychotherapeutInnen unterliegen einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen KlientIn und PsychotherapeutIn (§ 15 PthG).

Notfalladressen

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